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Das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz verpflichtet die Gemeinden ab 1. Juli 2025 die Verordnungen (zB. Abfallgebührenverordnung, Wassergebührenverordnung, etc.) elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems (RIS) kundzumachen und erlangt erst dadurch ihre rechtliche Gültigkeit. Abrufbar sind diese Gemeindeverordnungen unter: RIS
Auf der Gemeindehomepage (Amtstafel) werden weiterhin die Kundmachungen für Gemeinderatssitzungen, Flächenwidmungsplanänderungen und Anberaumung einer Verhandlung/Lokalaugenschein veröffentlicht.